Praxis für Psychotherapie
Dr. Svenja Hammerstein
Kognitive Verhaltenstherapie
Psychotherapie für gesetzlich Versicherte (alle Kassen), Privatversicherte und Selbstzahlende
Über Psychotherapie
Was ist eine kognitive Verhaltenstherapie?
Die kognitive Verhaltenstherapie (KVT) ist ein wissenschaftlich fundiertes, lösungsorientiertes Verfahren, das darauf abzielt, belastende Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen zu erkennen und einen anderen Umgang mit ebenjenen zu finden. Meistens durch den Aufbau veränderter Kognitionen oder Verhaltensweisen. Darüber hinaus wurde die "klassische" KVT um Methoden der Emotionsfokussierung, der Achtsamkeit, Akzeptanz sowie der Arbeit an tief verwurzelten Lebensmustern ergänzt. Die KVT geht davon aus, dass psychische Probleme durch erlernte Denk- und Verhaltensmuster entstehen und durch neue Erfahrungen im Hier und Jetzt wieder verlernt und verändert werden können.
Weitere anerkannte Therapieverfahren sind die
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Arbeitet mit unbewussten Konflikten und Beziehungsmustern, die aus der Lebensgeschichte stammen.
Psychoanalytische Therapie: Meist längerfristig angelegte Behandlung, die darauf abzielt, unbewusste Konflikte und frühkindliche Erfahrungen aufzuarbeiten.
Systemische Therapie: Betrachtet psychische Probleme im Kontext von Beziehungen, z.B. innerhalb der Familie oder Partnerschaft, und setzt auf Veränderung durch neue Sichtweisen und Interaktionen.
Abschnitte einer Psychotherapie

Erstgespräch
In einem ersten 50-minütigen Gespräch (sogenannte Sprechstunde) soll es um ein erstes Kennlernen gehen. Außerdem sollen Sie anhand erster diagnostischer Einordnungen von mir weitere Empfehlungen erhalten.
Je nach Kapazität und Passung, kann ich Ihnen eventuell nach dem Erstgespräch einen Wartelistenplatz anbieten.

Probesitzungen
Nach einem Erstgespräch stehen uns bis zu 6 Probesitzungen zur Verfügung. In diesen soll das Kennenlernen noch etwas vertieft und ein gemeinsames Verständnis für Ihre Problembereiche aufgebaut werden.
Wenn alles passt, wird in den Probesitzungen ein gemeinsamer Plan aufgestellt und die Therapie bei der Krankenkasse beantragt.

Therapiesitzungen
In der Regel werden zunächst 12 Sitzungen (à 50 Minuten) der sogenannten Kurzzeittherapie 1 bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Danach können nochmals 12 Sitzungen der sogenannten Kurzzeittherapie 2 beantragt werden.
Insbesondere, wenn mehrere psychische Symptombilder vorliegen, können zunächst bis zu 36 weitere Sitzungen der sogenannten Langzeittherapie beantragt werden.
Alle Beantragungen und Therapieverlängerungen setzen wir gemeinsam in den Sitzungen um.
Mein Leistungsspektrum

Einzeltherapie

Gruppentherapie

Diagnostik
Wer trägt die Kosten?
Gesetzliche Krankenkasse
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel alle Kosten für Ihre Psychotherapie.
Es ist jedoch nicht möglich, zwei Therapien gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie hierbei unsicher sein, informieren Sie sich vor dem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse.
Private Krankenkasse/ Beihilfe
In den privaten Krankenkassen und der Beihilfe gelten unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich der Kostenerstattung (und ggf. Eigenanteilen) von Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die aktuelle Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
Bitte informieren Sie sich vor unserem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse, welche Bedingungen für die Beantragung sowie Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie für Sie gelten.
Selbstzahlende
Selbstverständlich ist eine Psychotherapie auch für Selbstzahlende möglich. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die aktuelle Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP). Gerne gebe ich Ihnen hierzu auch genauere Auskunft vor einem ersten Gesprächstermin.